K o m p e t e n z / Energiesparberatung vor Ort

 

Die Kosten der Vor-Ort-Beratung.
Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch einen hochqualifizierten Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach dem ,,Objekttyp". Und der wiederum wird durch die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt. Wobei es die soziale Gerechtigkeit gebietet, dass der Eigentümer einer einzigen Wohneinheit einen prozentual höheren Zuschuss erhält als der Eigentümer eines ,,Objektes" mit 120 Wohneinheiten.
Die maximale Höhe des Beratungskosten-Zuschusses bei den jeweiligen Objekttypen bzw. der jeweiligen Anzahl der Wohneinheiten können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Objekt-

typen

1

Anzahl der Wohneinheiten (WE)

2

Bundesanteil in €

4

Eigenanteil des Beratungsempfängers in €

A

Ein/Zweifamilien-

haus

175 €

ab 325 €

B

bis 6 WE

250 €

ab 350 €

C

bis 15 WE

250 €

ab 500 €

D

bis 30 WE

250 €

ab 800 €

E

bis 60 WE

250 €

ab 1000 €

F

bis 120 WE

250 €

ab 1200 €

Dazu einige erläuternde Bemerkungen:
      1. Ihr Eigenanteil an den Beratungskosten errechnet sich aus der Differenz zwischen den tatsächlichen Beratungskosten und dem Bundesanteil. Nur diesen Betrag zuzüglich der anfallenden Umsatzsteuer auf die gesamten Beratungskosten müssen Sie an den Berater bezahlen. Der Zuschuss wird vom Berater beim Bundesamt für Wirtschaft (BAW) in Eschborn beantragt und auch an ihn ausgezahlt.
      2.  
        Wichtig:
        Anträge kann der Berater bis zum 31.12.2009 stellen.
      3. Sind die tatsächlichen Beratungskosten höher als der in der Tabelle unter ,,höchstzuwendungsfähige Beratungskosten" genannte Betrag, so gehen diese Mehrkosten zu Ihren Lasten. Das heißt, Ihr Eigenanteil erhöht sich um diesen Betrag.
      4. Sind die tatsächlichen Beratungskosten niedriger als der unter ,,höchstzuwendungsfähige Beratungskosten" genannte Betrag, so werden Bundesanteil und Eigenanteil im gleichen Verhältnis gemindert.
      5. Die anfallende Umsatzsteuer ist in vollem Umfang vom Beratungsempfänger zu zahlen.

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