
K o m p e t e n z / Energiesparberatung vor Ort
Die Kosten der Vor-Ort-Beratung.
Eine detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch einen hochqualifizierten Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung aber auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Zuschuss an den Beratungskosten.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach dem ,,Objekttyp". Und der wiederum wird durch die Anzahl der Wohneinheiten bestimmt. Wobei es die soziale Gerechtigkeit gebietet, dass der Eigentümer einer einzigen Wohneinheit einen prozentual höheren Zuschuss erhält als der Eigentümer eines ,,Objektes" mit 120 Wohneinheiten.
Die maximale Höhe des Beratungskosten-Zuschusses bei den jeweiligen Objekttypen bzw. der jeweiligen Anzahl der Wohneinheiten können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
|
Objekt- typen 1 |
Anzahl der Wohneinheiten (WE) 2 |
Bundesanteil in € 4 |
Eigenanteil des Beratungsempfängers in € |
|
A |
Ein/Zweifamilien- haus |
175 € |
ab 325 € |
|
B |
bis 6 WE |
250 € |
ab 350 € |
|
C |
bis 15 WE |
250 € |
ab 500 € |
|
D |
bis 30 WE |
250 € |
ab 800 € |
|
E |
bis 60 WE |
250 € |
ab 1000 € |
|
F |
bis 120 WE |
250 € |
ab 1200 € |
Dazu einige erläuternde Bemerkungen:
Wichtig:
Anträge kann der Berater bis zum 31.12.2009 stellen.
|
|